Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Die Veranstaltung erklärt, warum Angehörige nur handeln können, wenn sie durch eine Vorsorgevollmacht dazu berechtigt sind, und unterscheidet dies von der rechtlichen Betreuung. Es werden Gestaltungsmöglichkeiten, Aufbewahrungs- und Registrierungs-hinweise sowie Optionen vorgestellt, wenn keine Vertrauensperson vorhanden ist. Teilnehmende erhalten die gängigen Formulare zum späteren Ausfüllen. Der Vortrag wird von Yvonne Hertwig-Grosche vom Betreuungsverein Kinderschutz München e.V. durchgeführt.
KI-Zusammenfassung