Das Wahlamt im Kreisverwaltungsreferat hat die zugelassenen Wahlvorschläge für die Migrationsbeiratswahl am 22. November veröffentlicht. Insgesamt wurden 28 Wahlvorschläge zugelassen. Zwei Vorschläge sind als ungültig erklärt worden, weil die erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht fristgerecht vorgelegt wurden.
Wahlberechtigt sind Münchnerinnen und Münchner ohne deutschen Pass, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Monaten, also seit 22. Mai 2026, mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind oder sonst gewöhnlich hier leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Deutsche Staatsangehörige können ebenfalls wahlberechtigt sein, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und den deutschen Pass nicht länger als zwölf Jahre besitzen oder zusätzlich eine ausländische Staatsbürgerschaft haben. Für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis ist ein Antrag beim Wahlamt erforderlich.