Abbau der Fahrgeschäfte und Festzelte auf der Theresienwiese

Der Abbau der Fahrgeschäfte und Festzelte auf der Theresienwiese erfolgt nach einem festen Ablaufplan. Brauereifesthallen und andere gastronomische Großbetriebe müssen den Platz bis Freitag, 20. November, freigeben. Brauereifesthallen und gastronomische Betriebe im Bereich des Tollwood-Winterfestivals sowie alle Betriebe auf der Oidn Wiesn müssen bis Freitag, 30. Oktober, abgebaut sein. Kaffeezelte, Hühnerbratereien, Wurst- und Imbisshallen sowie Hochfahrgeschäfte verlassen die Wiesn bis Freitag, 16. Oktober, 12 Uhr. Sonstige betriebliche Stände sind bis Freitag, 9. Oktober, 12 Uhr zu räumen. Mastenplätze müssen bis Dienstag, 6. Oktober, 18 Uhr geräumt sein. Wohn-, Pack- und Maschinenwagen sowie sonstige Kraftfahrzeuge sind ebenfalls bis zu den genannten Terminen zu entfernen. Einbauten wie Fundamente und Bassins sind zu beseitigen und Aufgrabungen zu verschließen. Für die Abfallentsorgung gilt die Gewerbe- und Baustellenabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München.

Betroffen sind alle Gewerbetreibenden und Betreiber auf der Theresienwiese. Die genannten Fristen gelten an den jeweils genannten Orten und Zeiten.

KI-Zusammenfassung

Quelle

Aus der Rathaus-Umschau, Ausgabe 190/2026. Dies ist eine redaktionelle Fassung — den vollständigen amtlichen Text findest du in der Originalmeldung.

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