Der Jahresbericht 2025 des Jobcenters München nennt die Bestände zum Dezember 2025: 39.356 Haushalte bezogen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lagen bei 51.916 Personen. Die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, zu 96 Prozent Kinder und Jugendliche, waren mit 18.548 Personen registriert. Im März 2026 beschloss der Deutsche Bundestag die Neugestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das 13. Gesetz zur Änderung des SGB II. Die Reform tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Vermittlung in Erwerbsarbeit wird als vorrangiges Ziel genannt. Rechte und Pflichten sollen damit klarer geregelt werden.
Betroffene sind die registrierten Leistungsberechtigten. Das Jobcenter verweist auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die Umsetzung der Reform. Für 2025 nannte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ziele Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Die Zahl digital gestellter Erstanträge stieg im Februar 2026 auf 49,6 Prozent gegenüber 43,7 Prozent im Vorjahresmonat. Das seit November 2025 eingesetzte CUP Mobil bietet an wechselnden Standorten im Stadtgebiet Beratung zu digitalen Fragen. Im Schnitt werden rund 20 Besucherinnen und Besucher pro Präsenztag verzeichnet.