Zwei Kioskbetreibende aus dem Univiertel haben ihre Klagen gegen das nächtliche Bierverkaufsverbot zurückgenommen und akzeptieren damit die Bescheide der Landeshauptstadt München. Bei einem weiteren Betrieb hat das Verwaltungsgericht bereits entschieden, dass nach 22 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr to go abgegeben werden dürfen. Die Stadt setzt nun für alle betroffenen Kioske die gleichen Regeln durch. Ab Freitag, 4. September, gilt das Bierverkaufsverbot in den betroffenen Betrieben wieder ab 22 Uhr.
In den vergangenen Monaten hatten Anwohnerinnen und Anwohner über nächtlichen Lärm, Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben auf Gehwegen geklagt. Oberbürgermeister Dominik Krause und Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller kündigen an, die nun rechtskräftigen Bescheide zu vollziehen. Die Stadt erhofft sich durch die einheitliche Durchsetzung eine Entspannung der Lage im Univiertel.